Ratgeber

Vom Kino zum Streaming: wann ein Film folgt

Warum ein Film erst Monate nach dem Kinostart im Stream oder im Fernsehen erscheint, regelt für geförderte Filme das Filmförderungsgesetz (FFG). Grundlage sind § 54 bis § 58 FFG in der Fassung vom 30. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025, abgerufen am 26. Oktober 2026 als PDF auf ffa.de. Die Regeln gelten nicht für jeden Film.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Für wen die Sperrfristen gelten

Nach § 54 Abs. 1 FFG gelten sie für Filme, bei denen Produktions- oder Verleihfördermittel nach diesem Gesetz in Anspruch genommen wurden, und nur für programmfüllende Filme. Für nicht geförderte Filme, etwa viele internationale Produktionen, folgt daraus keine gesetzliche Frist. Welche Fristen dort gelten, regeln Verträge zwischen den Beteiligten. Die haben wir nicht geprüft.

Die Fristen im Überblick

Sie beginnen mit der regulären Erstaufführung im Kino (§ 54 Abs. 2 FFG):

Auswertungsstufe Frühestens nach
Kino ab regulärer Erstaufführung
Bildträger (DVD, Blu-ray), entgeltliche Videoabrufdienste (Kauf und Leihe), Bezahlfernsehen 4 Monaten
Frei empfangbares Fernsehen, unentgeltliche Videoabrufdienste 12 Monaten

Das Gesetz nennt dies den frühestmöglichen Auswertungszeitpunkt. Eine spätere Auswertung ist jederzeit möglich. Das Gesetz nennt Abrufdienste gegen Entgelt und Bezahlfernsehen in derselben Stufe. Wie es ein einzelnes Abo einordnet, legen wir nicht aus.

Ausnahmen

  • Verkürzung: Die Frist für frei empfangbares Fernsehen kann auf Antrag in Ausnahmefällen auf sechs Monate verkürzt werden, wenn filmwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen (§ 55 Abs. 1 FFG).
  • Außerordentlich: In besonders begründeten Fällen können Fristen verkürzt werden oder entfallen (§ 56 FFG).
  • Höhere Gewalt: Ist eine Kinoauswertung bundesweit nicht möglich, kann sie auf Antrag durch eine Online-Erstaufführung auf entgeltlichen Videoabrufdiensten ersetzt werden, wenn die Kinowirtschaft beteiligt wird (§ 57 FFG).
  • Kein Kinoerfolg: Erklärt der Hersteller, dass keine Kinoauswertung erfolgen soll, findet § 54 auf Antrag keine Anwendung (§ 58 FFG).

Was das Gesetz nicht regelt

Auf welchem Dienst ein bestimmter Film läuft, regelt das Gesetz nicht. Das entscheiden Lizenzverträge und ändert sich. Eine Liste von Diensten führen wir nicht, bei Serien hilft Fernsehserien 123, Streaming-Anbieter.

Wann ein Film ins Kino kommt, lesen Sie unter Kinostarts. Zahlen zum Kinomarkt: Kinomarkt Deutschland.

Häufige Fragen

Wann darf ein geförderter Film frühestens auf DVD oder zum Leihen erscheinen?

Vier Monate nach Beginn der regulären Erstaufführung (§ 54 Abs. 2 FFG).

Wann darf er frühestens im Free-TV laufen?

Zwölf Monate nach Beginn der regulären Erstaufführung, auf Antrag in Ausnahmefällen frühestens nach sechs Monaten (§ 54 und § 55 FFG).

Gilt das für jeden Kinofilm?

Nein. Die gesetzlichen Fristen gelten für Filme, die Fördermittel nach dem FFG erhalten haben.

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