Ratgeber

FSK Altersfreigaben: was Ihr Kind sehen darf

Im FSK-Finder oben geben Sie das Alter Ihres Kindes ein und sehen, welche Freigaben im Kino erlaubt sind. Darunter lesen Sie die Regeln aus § 11 und § 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG), abgerufen am 26. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de, und Erläuterungen der FSK von fsk.de, abgerufen am selben Tag.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

FSK-Finder: Welche Filme sind erlaubt?

Grundlage: § 11 Jugendschutzgesetz (Filmveranstaltungen, abgerufen auf gesetze-im-internet.de im Oktober 2026). Kinder sind nach dem Gesetz Personen unter 14 Jahren, Jugendliche Personen von 14 bis 17 Jahren. Das Kino darf strengere Regeln haben; maßgeblich ist die Kennzeichnung des einzelnen Films.

Die fünf Kennzeichen

Nach § 14 Abs. 2 JuSchG werden Filme so gekennzeichnet:

Kennzeichen laut Gesetz Kurzform
Freigegeben ohne Altersbeschränkung FSK 0
Freigegeben ab sechs Jahren FSK 6
Freigegeben ab zwölf Jahren FSK 12
Freigegeben ab sechzehn Jahren FSK 16
Keine Jugendfreigabe FSK 18

Die Kennzeichen vergibt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle, für Kinofilme ist das die FSK. Nach § 14 Abs. 1 JuSchG darf ein Film nicht für eine Altersstufe freigegeben werden, wenn er Kinder oder Jugendliche dieses Alters in ihrer Entwicklung beeinträchtigen kann.

Was die Stufen bedeuten

Die FSK beschreibt ihre Maßstäbe auf fsk.de so, kurz zusammengefasst:

  • ab 0: Eine nachhaltig negative Wirkung ist ausgeschlossen. Kurze belastende Szenen werden positiv aufgelöst.
  • ab 6: Kinder können spannende Momente zunehmend verarbeiten, solange sie kurz bleiben und gut ausgehen.
  • ab 12: Gesellschaftlich wichtige Themen gelten als zumutbar. Problematisch sind Filme, die zur Identifikation mit antisozialen oder destruktiven Figuren einladen.
  • ab 16: Vorausgesetzt wird hohe Medienerfahrung. Problematisch ist etwa Gewalt als Lösung von Konflikten.
  • ab 18: Der Film kann Kinder und Jugendliche beeinträchtigen.

Laut FSK sind die Freigaben „keine pädagogischen Empfehlungen“. Ob ein Film zu Ihrem Kind passt, entscheiden Sie selbst.

Begleitregel: FSK 12 ab sechs Jahren

Nach § 11 Abs. 2 JuSchG dürfen Kinder ab sechs Jahren Filme ab 12 im Kino sehen, wenn eine personensorgeberechtigte Person sie begleitet, also meist ein Elternteil. Auch eine erziehungsbeauftragte Person ist möglich. Die FSK weist auf fsk.de ebenfalls darauf hin. Für Filme ab 16 und ohne Jugendfreigabe gibt es keine solche Ausnahme.

Begleitung nach Uhrzeit

Unabhängig von der Freigabe brauchen Kinder und Jugendliche nach § 11 Abs. 3 JuSchG eine Begleitung, wenn die Vorstellung zu spät endet:

Alter Begleitung nötig
unter 6 Jahren immer
6 bis 13 Jahre wenn die Vorstellung nach 20 Uhr endet
14 und 15 Jahre wenn die Vorstellung nach 22 Uhr endet
16 und 17 Jahre wenn die Vorstellung nach 24 Uhr endet

Begleiten muss eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person. Die Regeln gelten nach § 11 Abs. 4 JuSchG auch für Werbung und Vorfilme.

Was der Kinobesuch kostet, überschlagen Sie mit dem Rechner unter Kinopreise. Zahlen zum Kinojahr finden Sie auf der Startseite.

Häufige Fragen

Darf mein sechsjähriges Kind einen Film ab 12 im Kino sehen?

Ja, in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person, nach § 11 Abs. 2 JuSchG.

Darf ein Kind unter sechs Jahren allein ins Kino?

Nein. Nach § 11 Abs. 3 JuSchG braucht es immer eine Begleitung, auch bei Filmen ohne Altersbeschränkung.

Ist die FSK-Freigabe eine Empfehlung für ein Alter?

Nein. Laut FSK sind die Freigaben keine pädagogischen Empfehlungen. Sie berücksichtigen nur, was Kinder eines Alters beeinträchtigen kann.

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